Ein französisches Gericht verurteilte ihn wegen Kollaboration mit den Nazis 1945 zum Tod, Politiker und Klerus beschützten ihn. Jahrzehntelang blieb Pierre Brossard unbehelligt, bis den Siebzigjährigen seine Vergangenheit einholt. Verbrechen verjähren nach 40 Jahren – nicht aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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